Kinder- & Jugendschutzfachkraft
Arbeitsgruppe Pädagogische Lernförderung e. V.
 
Vom ABC zum ABI

Kinder- und Jugendschutzfachkraft („insoweit erfahrene Fachkraft“)

Fachberatung im Sinne des § 8a SGB VIII

Hintergrund: Mit den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 SGB VIII legt der Gesetzgeber ein Verfahren fest, nach dem die Fachkräfte von Einrichtungen und Diensten freier Träger in entsprechender Weise wie die der öffentlichen Jugendhilfe auf das Vorliegen „gewichtiger Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung reagieren sollen.

Nach § 8a Abs. 2 SGB VIII soll die „insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos hinzugezogen werden.


Dies geschieht:

  1. 1.bei der Prüfung von „gewichtigen Anhaltspunkten“, die Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung geben,

  2. 2.bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos,

  3. 3.hinsichtlich der Frage, ob die derzeitige oder angestrebte Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls ausreichend     beitragen kann,

  4. 4.bei der Beratung über Strategien der Gesprächsführung sowie Möglichkeiten zur Motivierung der Eltern und ggf. über die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Jugendamtes (Erstellung eines Schutzplanes)

Die Kinder- und Jugendschutzfachkraft bietet unterstützende Beratung, um so mögliche Unsicherheiten sowie Überforderungen und daraus resultierende Fehleinschätzungen der fallzuständigen Fachkraft bzw. des Fachteams reduzieren zu können. Sie unterstützt die fallverantwortliche Fachkraft bei der Bewertung der Gefährdung. Zentral ist dabei die Fragestellung, ob eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagbar ist.


Unsere Kinder- und Jugendschutzfachkraft verfügt über folgende Kenntnisse und Erfahrungen:

  1. -Kenntnisse über Indikatoren einer Kindeswohlgefährdung, Risiko- und Schutzfaktoren gefährdeter Kinder und ihrer Familien, Dynamiken konflikthafter Beziehungen, Entwicklungsbeeinträchtigungen von Kindern

  2. -Kenntnisse über Erfahrungen mit kooperierenden Institutionen des Kinderschutzes im Sozialraum (Jugendamt, Familiengericht, relevante Institutionen wie Schule, Polizei, Gesundheitsdienst, Kliniken etc.)

  3. -Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes (inkl. Datenschutz)

  4. -Umgang mit Gegenübertragung bei Gewalt in Familien

  5. -Umgang mit Abwehr und Widerstand von Familien

  6. -Fähigkeiten, Schwieriges wirksam zur Sprach zu bringen

  7. -Kompetenz im konfrontierenden Elterngespräch


Weitere Informationen, einen Beratungstermin oder Anmeldeformulare erhalten Sie wochentags unter 0611-85123. Gerne können Sie jedoch auch unser Formular benutzen oder uns eine eMail schicken
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